Kündigungen erfolgreich abwenden

In Deutschland wird im Arbeitsrecht zwischen mehreren Kündigungsarten eines Arbeitsverhältnisses unterschieden. Dabei hat nicht nur der Arbeitgeber, sondern auch der Arbeitnehmer das Recht zur Kündigung. Unterschieden wird zwischen:

  • Der personenbedingten Kündigung
  • Der krankheitsbedingten Kündigung
  • Der verhaltensbedingten Kündigung
  • Der betriebsbedingten Kündigung

Arbeitnehmer unterliegen hierbei dem Kündigungsschutzgesetz. Wenn Sie gegen eine Kündigung vorgehen möchten, dann empfiehlt es sich, schnellstmöglich rechtlichen Rat einzuholen. Denn eine Kündigung kann arbeitsrechtlich nur innerhalb von drei Wochen ab Zugang angegriffen werden. Gerne prüfen wir Ihren Fall und erheben bei Bedarf eine Kündigungsschutzklage, um Ihre Interessen durchzusetzen!

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Tel.: 02161 - 683 310 300

Arbeitsgerichtliches Verfahren

Nach jeder Klageerhebung bestimmt das Arbeitsgericht einen Gütetermin. Ziel ist es, zwischen den beiden Parteien zu vermitteln und eine Einigung zu erreichen. Im Falle einer Kündigung wird im Regelfall die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung angestrebt.

Kommt es hier nicht zu einer gütlichen Regelung, dann wird das Verfahren fortgesetzt. Anschließend muss der Arbeitgeber Stellung beziehen, woraufhin eine schriftliche Antwort (Replik) seitens des Arbeitnehmers erfolgen muss. Die Klage und die Replik übernehmen wir als spezialisierte Anwaltskanzlei – damit steigt die Wahrscheinlichkeit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Das Verfahren wird schließlich mit dem Kammertermin fortgeführt. Auch in diesem wird versucht, einen Vergleich zu erreichen. Ansonsten folgt ein Urteil des Arbeitsgerichts. Bei den Vergleichsverhandlungen wird vielfach eine Faustformel angewendet: ein halbes Monatsgehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit.

Anwaltliche Beratung ist sinnvoll

Der Kündigungsschutz hängt von einer Vielzahl gesetzlicher Regelungen ab und besteht darüber hinaus überwiegend aus Einzelfallentscheidungen der Rechtsprechung. Für eine umfassende Beratung und Vertretung bedarf es einem aktuellen Wissensstand der Gesetzeslage sowie der Rechtsprechung.

Wir kennen nicht nur die formellen Voraussetzungen, sondern stellen auch inhaltliche Fehler der Kündigung und die Tragfähigkeit der Kündigungsgründe fest. Unterstützung leisten wird ebenfalls in den Bereichen Zeugnis, Abfindung oder Weiterbeschäftigung.

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Unser Service für Sie

In der Kanzlei Gilliand & Collegen erhalten Sie juristische Beratung auf unterschiedlichen Rechtsgebieten. Unsere Rechtsanwälte setzen sich für Ihre Ansprüche im Bereich Arbeitsrecht, Gewerberecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht sowie Medienrecht ein – gerichtlich und außergerichtlich. Ebenfalls unterstützen wir die Beilegung von Konflikten mittels Mediation. Bei Bedarf schalten wir Fachleute wie Sachverständige oder Wirtschaftsprüfer aus unserem Netzwerk ein, um eine für Sie praktikable Lösung zu finden. Für unsere Mandanten aus Mönchengladbach sowie aus den umliegenden Gebieten wie Viersen, Erkelenz, Grevenbroich, Neuss, Korschenbroich, Willich, Niederkrüchten und Wegberg sind wir in privaten sowie gewerblichen Angelegenheiten ein kompetenter Rechtsbeistand.