Arbeitsrecht in Mönchengladbach

Kanzlei Gilliand & Collegen
– Ihr kompetenter Rechtsbeistand zum Arbeitsrecht


Olaf Möhring

Fachanwalt für Verwaltungsrecht und internationales Wirftschaftsrecht

Ihr kompetenter Ansprechpartner Dr. Olaf Möhring trägt seit 2014 den Titel Fachanwalt im Verwaltungsrecht und Fachanwalt für internationales Wirftschaftsrecht und bearbeitet Ihr Anliegen im Arbeitsrecht.

Telefon: 02161 - 683 310 300

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Patrick Gilliand

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Ihr kompetenter Ansprechpartner im Urheber- und Medienrecht in der Kanzlei Gilliand & Collegen in Mönchengladbach ist Rechtsanwalt Patrick Gilliand, der sich um Ihr Anliegen im Arbeitsrecht kümmert.

Telefon: 02161 - 683 310 300

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Als Rechtsanwälte beraten wir in unserer Kanzlei in Mönchengladbach Arbeitgeber und Arbeitnehmer  – die wichtigsten Personengruppen der deutschen Wirtschaftsordnung – zu den verschiedenen Bereichen im Arbeitsrecht. Aufgrund der strukturellen Unterlegenheit des Arbeitnehmers innerhalb dieser Ordnung, wird diesem ein außerordentlicher Schutz eingeräumt.

Für den Laien können hierbei etliche juristische Fragen auftauchen, wenn es etwa um eine Abmahnung, eine Kündigung, ein Kündigungsschutzverfahren oder das Erstellen eines Arbeitsvertrages geht. In Bezug auf diese und diverse weitere Themengebiete empfehlen wir Ihnen, die Beratung durch einen versierten Fachanwalt für Arbeitsrecht zu suchen. Je nach Beschaffenheit der Rechtslage des jeweiligen Mandats, versuchen wir, zunächst eine außergerichtliche Lösung zu finden. Kommt es jedoch zu keiner Einigung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, vertreten wir Sie bundesweit persönlich vor Gericht.

Unsere Tätigkeit betrifft insbesondere diese Bereiche des Arbeitsrechts:

Gemeinsam setzen wir Ihre Interessen durch. Melden Sie sich bei uns!
Tel.: 02161 - 683 310 300

Content arbeitsrecht

Machen Sie als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer Ihre Rechte geltend.

Wir beraten Unternehmer als Arbeitgeber rund um alle arbeitsrechtlichen Belange:
Für Unternehmer tauchen immer wieder Fragen auf, die das Arbeitsrecht betreffen. Unser Anwälte, stehen Ihnen hierbei kompetent zur Seite. Vor allem dann, wenn Sie etwa einen Arbeitsvertrag entwerfen, eine Kündigung aussprechen oder eine Kündigungsschutzklage abwenden möchten, können wir Ihnen weiterhelfen. Vereinbaren Sie gerne einen Termin mit Herrn Dr. Olaf Möhring oder Herrn Patrick Gilliand, um Ihr Anliegen zeitnah anzugehen. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht findet er für Sie die optimale Lösung!

Aber auch als Arbeitnehmer können Sie schnell eine unliebsame Überraschung erleben – z.B. dann, wenn Sie unerwartet eine Abmahnung oder eine Kündigung erhalten. In einem solchen Fall sollten Sie schnell handeln und durch unsere Kanzlei prüfen lassen, ob Sie Pflichten aus Ihrem Arbeitsvertrag verletzt haben. Sollte eine unberechtigte Abmahnung oder Kündigung vorliegen, haben Sie die Möglichkeit, eine Klage gegen eine Abmahnung oder eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht zu erheben.

Die Kündigungsschutzklage muss jedoch innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der schriftlichen Kündigung bei Gericht eingegangen sein. Daher sollten Sie frühzeitig reagieren um einen Verlust Ihres Arbeitsplatzes zu verhindern. Andernfalls kann die Kündigung wirksam werden. Wenn Sie zu diesem oder weiteren Themen, die Ihr Arbeitsverhältnis betreffen, Fragen haben, nehmen Sie einfach Kontakt zu unserem zuständigen Anwälten für Arbeitsrecht in Mönchengladbach auf!

Wir kämpfen für Ihr Recht. Vereinbaren Sie einen Termin!
Tel.: 02161 - 683 310 300

Was ist bei einer Kündigung zu beachten?

Eine Kündigung kann sowohl vom Arbeitnehmer als auch vom Arbeitgeber ausgehen. Beide haben sich an vertragliche bzw. gesetzliche Kündigungsfristen zu halten. Hierbei ist zu beachten, dass die Kündigungsfrist auf Seiten des Arbeitnehmers nie länger sein darf als diejenige, die der Arbeitgeber einhalten muss. Die Kündigungsfrist entfällt nur dann, wenn eine außerordentliche Kündigung wirksam ausgesprochen wird.

Wird das Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber im Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes  mit einer ordentlichen Kündigung beendet, muss diese sozial gerechtfertigt sein. Das heißt, sie muss zu einer der folgenden Kategorien gehören:

  • Betriebsbedingte Kündigung
  • Verhaltensbedingte Kündigung
  • Personenbedingte Kündigung

Ebenfalls ist der besondere Kündigungsschutz zu beachten: Einzelne Personengruppen, etwa Schwerbehinderte, Schwangere oder Auszubildende, gelten als stärker schutzbedürftig. Daher sind die Regelungen weiterer Gesetze zu beachten – in diesem Fall z.B. SGB IX, Mutterschutzgesetz oder Berufsbildungsgesetz.

Was ist beim Thema Abmahnung wichtig?

Kommt ein Arbeitnehmer seinen arbeitsvertraglichen Pflichten nicht nach, kann der Arbeitgeber eine Abmahnung aussprechen. Eine Abmahnung muss bei einer verhaltensbedingten Kündigung in der Regel der Kündigung vorausgehen, um dem Arbeitnehmer sein Fehlverhalten aufzuzeigen und ihm eine Chance zu geben, sich in der Zukunft zu bessern. Eine Kündigung ohne vorherige Abmahnung kann nur erfolgen, wenn ein schwerwiegendes Vergehen vorliegt. Die neuere Rechtsprechung, insbesondere die des Bundesgerichtshofes, legt hier die Messlatte zugunsten des Arbeitnehmers immer höher.


Jede Abmahnung muss eine Warn-, eine Rüge- und eine Dokumentationsfunktion besitzen:

Dokumentationsfunktion:

  • In der Abmahnung wird das Fehlverhalten im Detail dokumentiert, inklusive Datum und Uhrzeit.

Warnfunktion:

  • Aus der Abmahnung muss klar hervorgehen, dass im Wiederholungsfall eine Kündigung droht, andernfalls ist sie unwirksam.

Rügefunktion:

  • Die Abmahnung muss genau spezifizieren, welche arbeitsvertragliche Pflicht verletzt wurde, um rechtskräftig zu sein.

Im Gegensatz zu einer Kündigung muss eine Abmahnung nicht schriftlich erfolgen. Sie ist formlos gültig, allerdings sollte sie zur Beweissicherung von Seiten des Arbeitgebers schriftlich ausgesprochen werden.

Was hat es mit dem Arbeitszeugnis auf sich?

Jeder Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet, seinen Mitarbeitern bei Austritt aus dem Unternehmen ein wahrheitsgetreues Arbeitszeugnis auszustellen. Dieses Zeugnis beinhaltet mindestens das Aufgabengebiet des Arbeitnehmers sowie die Dauer der Beschäftigung. Dieses muss vor allem wohlwollend formuliert sein. Der Arbeitnehmer hat jedoch die Möglichkeit, eine Nachbesserung anzufordern, wenn er mit dem Inhalt oder der Form des Arbeitszeugnisses nicht einverstanden ist. Die Kanzlei Gilliand & Collegen in Mönchengladbach hilft Ihnen dabei, Ihren Anspruch auf ein wahrheitsgetreues Arbeitszeugnis durchzusetzen.

Was tun bei einem Arbeitsunfall?

In Deutschland soll das Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheitsgesetz jeden Arbeitnehmer vor Unfällen, die im Rahmen der Beschäftigung im Betrieb entstehen, schützen. Das bedeutet, dass die Unfallversicherung des Arbeitgebers für die aus einem Arbeitsunfall entstehenden Behandlungskosten aufkommen muss. Um die Versicherungsleistung tatsächlich zu erhalten, müssen Arbeitnehmer direkt nach dem Unfall einen sogenannten Durchgangsarzt aufsuchen, der den Arbeitsunfall bestätigt und medizinisch versorgt. Für rechtliche Fragen rund um den Arbeitsunfall oder das Arbeitsschutzgesetz stehen wir Ihnen in unserer Kanzlei in Mönchengladbach zur Verfügung.

Welche rechtlichen Besonderheiten ergeben sich aus der Kurzarbeit?

Ursprünglich wurde die Kurzarbeit eingeführt, um Arbeitgeber in wirtschaftlich schwierigen Zeiten zu entlasten. Inzwischen ist diese Art von Beschäftigungsverhältnis in Verruf geraten, denn die Nutzung von Kurzarbeit scheint deutschlandweit auszuufern. Doch auch dieser Bereich des Arbeitsrechts ist gesetzlich reguliert. Inwieweit Kurzarbeit in Ihrem individuellen Fall zulässig ist und welche Rechte Sie haben, klären wir gerne in unserer Kanzlei in Mönchengladbach.

Was gilt es bei Abschluss des Arbeitsvertrags zu beachten?

Der Arbeitsvertrag regelt das Beschäftigungsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie die Rechte und Pflichten beider Parteien. Diese einigen sich durch ihre Unterschrift auf grundlegende Aspekte der Zusammenarbeit, wie die Entlohnung, die tägliche Arbeitszeit sowie den und Urlaubsanspruch fest. In der Kanzlei Gilliand & Collegen prüfen wir gerne Ihren Arbeitsvertrag auf rechtliche Lücken oder stehen Ihnen beim Aufsetzen von Arbeitsverträgen zur Seite.

Wie ist das Arbeitsverhältnis während einer Krankheit geregelt?

Im Krankheitsfall müssen Arbeitnehmer ihren Vorgesetzten den Arbeitsausfall und die voraussichtliche Dauer unverzüglich mitteilen. Ab drei Tagen wird dann eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nötig, die beim Arbeitgeber vorgelegt werden muss. Nur dann ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, Ihren Lohn während der Krankheit fortzuzahlen. Sollten Unklarheiten oder Probleme bezüglich der Entgeltfortzahlung entstehen, sind wir Ihre vertrauensvollen Ansprechpartner.

Häufige Fragen/FAQ zum Arbeitsrecht

Häufige Fragen im Arbeitsrecht beantworten wir in unseren FAQs.
Diese finden Sie auf den folgenden Seiten:

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Hier finden Sie Informationen zu unseren Kosten

Unser Service für Sie

In der Kanzlei Gilliand & Collegen erhalten Sie juristische Beratung auf unterschiedlichen Rechtsgebieten. Unsere Rechtsanwälte setzen sich für Ihre Ansprüche im Bereich Arbeitsrecht, Gewerberecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht sowie Medienrecht ein – gerichtlich und außergerichtlich. Ebenfalls unterstützen wir die Beilegung von Konflikten mittels Mediation. Bei Bedarf schalten wir Fachleute wie Sachverständige oder Wirtschaftsprüfer aus unserem Netzwerk ein, um eine für Sie praktikable Lösung zu finden. Für unsere Mandanten aus Mönchengladbach sowie aus den umliegenden Gebieten wie Viersen, Erkelenz, Grevenbroich, Neuss, Korschenbroich, Willich, Niederkrüchten und Wegberg sind wir in privaten sowie gewerblichen Angelegenheiten ein kompetenter Rechtsbeistand.