Was kostet ein Anwalt?
Als Mandant wünschen Sie Klarheit über die entstehenden Anwaltskosten.
In Deutschland werden diese grundsätzlich durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vorgegeben.
Danach gilt Folgendes:
Die Kosten einer ersten Beratung eines Verbrauchers betragen maximal netto 190,00 € zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer in Höhe von aktuell 19% (also zurzeit 226,10 € brutto).
Bei einer außergerichtlichen Tätigkeit berechnen wir das gesetzliche, vom jeweiligen Streitwert abhängige Honorar nach dem RVG oder schließen mit Ihnen eine Honorarvereinbarung ab, letzteres entweder über einen bestimmten Stundensatz, oder eine Pauschale.
Werden wir gerichtlich tätig, rechnen wir das gesetzliche Honorar nach dem RVG ab.
Bei laufender Rechtsberatung bieten wir Rahmenverträge mit Sonderkonditionen an.
Hier finden Sie Informationen zu unseren Kosten
Unser Service für Sie
In der Kanzlei Gilliand & Collegen erhalten Sie juristische Beratung auf unterschiedlichen Rechtsgebieten. Unsere Rechtsanwälte setzen sich für Ihre Ansprüche im Bereich Arbeitsrecht, Gewerberecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht sowie Medienrecht ein – gerichtlich und außergerichtlich. Ebenfalls unterstützen wir die Beilegung von Konflikten mittels Mediation. Bei Bedarf schalten wir Fachleute wie Sachverständige oder Wirtschaftsprüfer aus unserem Netzwerk ein, um eine für Sie praktikable Lösung zu finden. Für unsere Mandanten aus Mönchengladbach sowie aus den umliegenden Gebieten wie Viersen, Erkelenz, Grevenbroich, Neuss, Korschenbroich, Willich, Niederkrüchten und Wegberg sind wir in privaten sowie gewerblichen Angelegenheiten ein kompetenter Rechtsbeistand.